Bitte gehen Sie die folgende Checkliste durch. Sie sagt Ihnen, ob Sie vom Thema WEEE-Richtlinie bzw. Elektroaltgeräteverordnung betroffen sind.
Hier sind nicht alle Details und Ausnahmen berücksichtigt - aber kontaktieren Sie uns zur Sicherheit, wenn Sie mindestens eine der folgenden Fragen mit JA beantworten können. Dann sind Sie mit großer Sicherheit in irgendeiner Weise von der Elektroaltgeräte- oder Batterienverordnung betroffen.
□ Wir haben einen Firmensitz in Österreich und bringen Elektrogeräte / Batterien in Österreich
erstmalig auf den Markt (d. h. wir importieren sie oder stellen sie her)?
□ Wir haben keinen Firmensitz in Österreich und vertreiben Elektrogeräte in Österreich online
oder über Versandhandel direkt an Letztverbraucher?
□ Wir haben keinen Firmensitz in Österreich und vertreiben nur über Zwischenhändler -
wollen aber das Thema WEEE-Compliance selbst in die Hand nehmen.
□ Wir bringen elektrische / elektronische Produkte auf den österreichischen Markt, die nur für
gewerbliche Letztverbraucher bestimmt sind.
Seit 1. Juli 2014 müssen ausländische Fernabsatzhändler, die ihre Elektrogeräte direkt an den österreichischen Letztverbraucher liefern, einen sogenannten "Bevollmächtigten Vertreter" namhaft machen.
Wir übernehmen das für Sie - mehr erfahren Sie hier:
Wir benötigen nur noch Ihre Stammdaten. Leider benötigen wir für ausländische Kunden zusätzliche Vertragsteile - aber das generiert das System aus Ihren Angaben.
Sie erhalten am Ende des Eingabeprozesses ein ausgefülltes Vertragspaket, das auf Ihren Fall zugeschnitten ist.
Bitte drucken Sie dieses aus, unterfertigen Sie es und senden Sie es an uns retour.
Hier gelangen Sie auch gleich zu Ihren Vertragsunterlagen.