Unternehmen, die Elektro-/Elektronikgeräte oder Batterien in Verkehr bringen, müssen an einem Sammel- und Verwertungssystem wie der ERA GmbH teilnehmen, wenn es sich um sogenannte "Haushaltsgeräte" oder bei Batterien um sogenannte "Gerätebatterien" handelt.
Wenn Sie Geräte für gewerbliche Zwecke (z. B. riesige Kühlvitrinen, Spezialwerkzeug für den Fachhandel, ...) oder auch Industriebatterien in Verkehr bringen, können Sie freiwillig an unserem Sammel- und Verwertungssystem teilnehmen. Das entbindet Sie von der Verpflichtung, die Geräte selbst vom Kunden zurückzunehmen.
Unter Angabe Ihrer Entpflichtungsnummer kann sich der Kunde direkt bei uns (office@era-gmbh.at) melden, wir kümmern uns um die weiteren Schritte.
Gewerbliche Elektroaltgeräte sowie Industriebatterien werden grundsätzlich nicht an kommunalen Altstoffsammelzentren/Wertstoffhöfen/Mistplätzen übernommen, die für Haushaltsgeräte bzw. Gerätebatterien gedacht sind. Auch eine Übernahme bei regionalen Entsorgungspartnern/Übernahmestellen bedarf einer vorherigen Abstimmung, da es sich bei Gewerbegeräten und Industriebatterien um eine sehr heterogene Gruppe handelt und Lithiumbatterien darüber hinaus den strengen Regelungen des ADR und gesonderten Brandschutzauflagen unterliegen. Eine Annahme erfolgt daher nur bei ausgewählten Partnern. Dies vor allem deshalb, weil die notwendigen genehmigungsrechtlichen sowie infrastrukturellen Rahmenbedingungen nicht überall gegeben sind (Fehlen von entsprechenden räumlichen Kapazitäten, von Gebinden etc.).
Bitte kontaktieren Sie uns im Voraus unter office@era-gmbh.at unter Angabe Ihrer Entpflichtungsnummer sowie folgenden Informationen:
- Bei Industriebatterien:
- Adresse
- Anzahl und Gewicht der Batterien/Module
- Chemismus (LFP / NMC / …)
- Maße der Batterien/Module
- Zustand (end of life [eol] / defekt / kritisch defekt)
- Verpackung vorhanden (ja [ADR konform] / nein)
- Foto/Datenblatt
- Bei PV-Modulen oder anderen Gewerbegeräten:
- Adresse
- Anzahl und Gewicht der Module / Geräte nach Kategorie
- Chemismus (nicht gefährlich / gefährlich)
- Maße der Batterien/Module
- Verpackung vorhanden (ja [z. B. auf Paletten foliert] / nein)
- Foto/Datenblatt
Folgende Kategorien können Sie bei uns entpflichten:
- Elektrogroßgeräte (die größte starre Kantenlänge beträgt mehr als 50 cm)
- Kühl-/Gefriergeräte sowie Klimageräte und Wärmepumpen
- Elektrokleingeräte (die größte starre Kantenlänge ist weniger als 50 cm)
- Bildschirmgeräte, Flachbildschirmgeräte und Röhrenbildschirme mit einer Bildschirmfläche
größer als 100 cm²
- Gasentladungslampen, Energiesparlampen und LED-Lampen
- Photovoltaik-Module
- Gerätebatterien
- Fahrzeugbatterien
- Industriebatterien
Selbstverständlich können Sie bei uns auch Ihre Verpackungen entpflichten - wir vermitteln gerne alle Dienstleistungen der ARA Servicegruppe. Rufen Sie uns an: +43.1.599 97-0.
Direkt zur ARA gelangen Sie hier.